Allgemeine Geschäfts­bedingungen

von

NETMASC
Inh. Marco Schönberger
Auf der Scheiben 11
92685 Floß

(im Folgenden NETMASC)

1. Allgemeines

1.1 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen NETMASC und dem Kunden geschlossen werden. NETMASC schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen gemäß § 13 BGB).

1.2 | NETMASC bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie (IT) und Web/Online-Medien an. Der spezifische Leistungsumfang (z. B. Entwicklung von Websites, Betreuung von IT-Systemen etc.) ist Gegenstand von individuellen Vereinbarungen zwischen NETMASC und dem Kunden.

1.3 | NETMASC ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erforderliche Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. NETMASC bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern unterbleibt, sofern dies erkennbar berechtigten Interessen des Kunden widerspricht.

1.4 | Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der das jeweilige Projekt bzw. den Auftrag koordiniert und berechtigt ist, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der Partei abzugeben.

1.5 | Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, NETMASC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.6 | Sofern NETMASC dem Kunden Entwürfe, Konzepte, Quelltexte oder sonstige Arbeitsergebnisse vorlegt, obliegt dem Kunden die Prüfung dieser Ergebnisse. Vom Kunden freigegebene Zwischenergebnisse oder Entwürfe gelten als autorisiert und bilden die verbindliche Grundlage für die weitere Leistungserbringung.

1.7 | NETMASC betreibt seine Dienstleistungen als Nebengewerbe. Die Bürozeiten von NETMASC sind Montag–Donnerstag 15:30–19:00 Uhr und Freitag 09:00–16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist NETMASC in der Regel nicht unmittelbar erreichbar. Anfragen können jedoch per E-Mail gestellt oder telefonisch per Voicemail hinterlassen werden; eine Bearbeitung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt am nächsten Arbeitstag. Kunden erhalten zudem Zugang zu einem Ticketsystem von NETMASC, über welches Support-Anfragen aufgezeichnet und nachverfolgt werden können.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 | Stellt der Kunde NETMASC Texte, Bilder, Daten, Zugangsdaten oder sonstige Inhalte zur Verfügung, so hat der Kunde sicherzustellen, dass hierdurch keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden und die Inhalte mit geltendem Recht vereinbar sind. NETMASC ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen; insbesondere erbringt NETMASC keine Rechtsberatungsleistungen für den Kunden.

2.2 | Der Kunde ist verpflichtet, NETMASC alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Werke (z. B. Impressumsangaben, Grafiken, Texte) und Zugänge vollständig und zutreffend mitzuteilen. Weisungen des Kunden müssen eindeutig und rechtmäßig sein; der Kunde haftet selbst für Folgen unklarer oder rechtswidriger Vorgaben.

2.3 | Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für die Beschaffung von Materialien, Inhalten und Informationen, die zur Erbringung der Leistung (z. B. zur Gestaltung einer Website) benötigt werden, selbst verantwortlich und wird diese NETMASC rechtzeitig bereitstellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht oder verspätet, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. NETMASC ist in diesem Fall berechtigt, durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand (z. B. Kosten für Recherche oder Ersatzmaterial) dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

2.4 | Sofern für einzelne Leistungsbestandteile der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) erforderlich ist (z. B. wenn NETMASC im Rahmen eines Auftrags Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält), verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von NETMASC gestellten – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 | Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, angemessene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit technisch möglich, hat der Kunde insbesondere vor Beginn von Arbeiten durch NETMASC eine vollständige Datensicherung seiner Systeme durchzuführen. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Datensicherung und tritt ein Datenverlust ein, den NETMASC nicht verschuldet hat, übernimmt NETMASC hierfür keine Haftung.

2.6 | Verzögert sich die Durchführung eines Projekts oder einer Leistung aufgrund nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, so ist NETMASC für daraus resultierende Folgen (z. B. Terminüberschreitung, Mehrkosten) nicht verantwortlich. Etwaig vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Verzögerung.

3. Webseiten- und Shoperstellung

3.1 | Soweit nicht abweichend individuell vereinbart, erfolgt die Erstellung von Websites und Online-Shops (nachfolgend zusammen „Webseiten“) durch NETMASC auf Grundlage agiler Methoden. Das bedeutet, dass die Parteien während der Entwicklungsphase eng zusammenarbeiten und ggf. Anpassungen oder Änderungen im Projektverlauf einvernehmlich vornehmen.

3.2 | Gegenstand von Verträgen über die Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung einer neuen Webseite oder die Erweiterung einer bestehenden Webseite (z. B. Implementierung neuer Funktionen, Schnittstellen oder Designanpassungen) nach den technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Verträge über Webseitenerstellung sind als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren.

3.3 | Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die erstellten Webseiten für die gängigen aktuellen Browserversionen (jeweils die letzten zwei Versionen) optimiert. Eine zusätzliche Optimierung für mobile Endgeräte (responsives Design) schuldet NETMASC nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist.

3.4 | Der konkrete Leistungsumfang und die Meilensteine eines Webprojekts ergeben sich aus dem individuellen Vertrag zwischen NETMASC und dem Kunden. In der Regel stellt der Kunde eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Webseiten-Inhalte und Funktionen. Auf Basis dieser Anfrage unterbreitet NETMASC ein verbindliches Angebot. Gibt es Unklarheiten oder erkennbare Lücken in der Anfrage, wird NETMASC den Kunden hierauf hinweisen und das Angebot entsprechend anpassen.

3.5 | Der Kunde hat Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen oder Zwischenergebnisse, die NETMASC ihm vorlegt, zeitnah zu prüfen. Freigaben oder Genehmigungen durch den Kunden – auch per E-Mail – sind verbindlich und bilden die Grundlage für die weitere Umsetzung. Änderungswünsche nach einer Freigabe können Mehrkosten verursachen, die der Kunde zu tragen hat, sofern NETMASC den Änderungswunsch nicht zu vertreten hat.

3.6 | Nach Fertigstellung der Webseite wird NETMASC den Kunden hierüber informieren und zur Abnahme auffordern (siehe hierzu Ziffer 8). Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Sofern der Kunde die Webseite produktiv nutzt oder in anderer Weise deutlich macht, dass er das Werk billigt (z. B. durch öffentliche Freischaltung der Website), gilt die Abnahme als erfolgt.

4. Wartungsverträge (Webseiten-Pflege)

4.1 | Nach Abschluss eines Webprojekts kann NETMASC dem Kunden den Abschluss eines Wartungs- und Pflegevertrages für die erstellte Webseite anbieten. Gegenstand eines solchen Vertrages ist die laufende technische Betreuung der Webseite (Sicherstellen der Funktionsfähigkeit, Einspielen von Updates, etc.). NETMASC ist jedoch weder verpflichtet, dem Kunden einen Wartungsvertrag anzubieten, noch ist der Kunde verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen.

4.2 | Inhalt von Webseiten-Wartungsverträgen ist – soweit nicht abweichend vereinbart – insbesondere die Beseitigung von auftretenden Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene technische Aktualisierung der Webseite (Updates) für gängige Webbrowser in ihrer aktuellen Version. NETMASC führt Wartungen grundsätzlich remote (Fernwartung) durch, außer es wird etwas Abweichendes vereinbart.

4.3 | Voraussetzung für eine effektive Wartung ist, dass die Webseite des Kunden mit den Systemen und Werkzeugen von NETMASC kompatibel ist. Inkompatibilitäten können insbesondere durch veraltete Softwarestände oder vom Kunden vorgenommene Änderungen an der Webseite entstehen. In solchen Fällen hat der Kunde entweder selbst für die Wiederherstellung der Kompatibilität zu sorgen (etwa durch Aktualisierung seiner Software) oder NETMASC gesondert mit der Behebung der Inkompatibilität zu beauftragen.

4.4 | NETMASC haftet nicht für Störungen, Fehler oder Sicherheitslücken der Webseite, die durch Handlungen des Kunden (oder eines vom Kunden beauftragten Dritten) verursacht wurden und nicht im Verantwortungsbereich von NETMASC liegen. Insbesondere sind nachträgliche Änderungen an der Webseite durch den Kunden, die zu Problemen führen, nicht von einem Wartungsvertrag umfasst. Die Regelungen zur Haftung (siehe Ziffer 12) bleiben unberührt.

4.5 | Die Wartung umfasst – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – nur die technische Pflege der Webseite, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung. NETMASC schuldet im Rahmen eines Wartungsvertrages also nicht das regelmäßige Aktualisieren von Impressum oder Datenschutzerklärung des Kunden oder das Einstellen neuer Inhalte. Diese inhaltlichen Pflegeleistungen müssen gesondert vereinbart werden.

4.6 | Stundenkontingente bei Web-Wartungsverträgen: Web-Wartungsverträge beinhalten, abhängig vom gewählten Leistungspaket, ein definiertes monatliches Stundenkontingent für inhaltliche oder technische Anpassungen an der Website. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und sind nicht in Folgemonate übertragbar.

5. Domainregistrierung

5.1 | NETMASC bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzleistung im Rahmen eines Website-Projekts – die Registrierung von Domains (Internet-Domainnamen) an. NETMASC wird hierbei im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domain-Vergabestelle als Vermittler tätig.

5.2 | Das Vertragsverhältnis über die Registrierung einer Domain kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle (Registry) bzw. dem Registrar zustande. NETMASC hat auf die Domain-Vergabe selbst keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschte Domain zugeteilt werden kann.

5.3 | Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt (z. B. keine Marken- oder Namensrechte). NETMASC schuldet keine rechtliche Überprüfung der Domain auf etwaige Konflikte.

5.4 | Für die Domainregistrierung gelten zusätzlich die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC für .de-Domains). NETMASC wird den Kunden auf relevante Besonderheiten hinweisen, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist.

6. IT-Dienstleistungen

6.1 | NETMASC erbringt neben Webservices auch IT-Dienstleistungen für den Kunden. Hierunter fallen insbesondere Leistungen in den Bereichen Netzwerktechnik, Server-Installation und -Administration, Einrichtung von Windows-Domänen, Firewall- und IT-Sicherheitslösungen, Unterstützung bei Auswahl und Einrichtung von Hardware (Server, PCs, Notebooks, Peripherie) und Endgeräten, Einrichtung und Betreuung von Arbeitsplätzen sowie allgemeiner User-Helpdesk-Support. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Soweit NETMASC dem Kunden Hardware oder Software bereitstellt oder beschafft, erfolgt dies – sofern nicht anders vereinbart – als Dienstleistung im Namen und Auftrag des Kunden (ohne Garantie eines bestimmten Erfolges im Sinne eines Werkvertrags).

6.2 | NETMASC vertreibt oder vermittelt auf Wunsch des Kunden Softwarelizenzen (z. B. Betriebssysteme, Office-Software, Antivirensoftware). Beim Vertrieb von Drittanbieter-Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. NETMASC räumt dem Kunden lediglich die Nutzungsrechte ein, welche der Hersteller für den Endkunden vorsieht; der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers einzuhalten. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde mit Bezahlung der Lizenzgebühr das Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.

6.3 | IT-Wartung und Support: NETMASC bietet eine laufende IT-Betreuung für den Kunden an. Im Rahmen solcher IT-Wartungsverträge übernimmt NETMASC regelmäßige Wartungsarbeiten (z. B. Installation von Updates, Überprüfung von Logfiles, Performance-Monitoring) und steht für Unterstützung bei allgemeinen IT-Problemen zur Verfügung. Die Wartung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, quartalsweise oder in anderen regelmäßigen Intervallen. NETMASC führt Wartungsarbeiten grundsätzlich per Fernwartung aus; bei Bedarf und nach Absprache erfolgt Support auch vor Ort beim Kunden. Kundenspezifische Branchensoftware ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Wartungsverträge. Die Aktualisierung, Pflege und Betreuung solcher Software erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder Betreuer der Software. NETMASC bietet hierfür weder Updates noch Supportleistungen an.

6.4 | Dokumentation der IT-Umgebung: Auf Wunsch des Kunden erstellt NETMASC eine Dokumentation der IT-Infrastruktur des Kunden. Diese kann z. B. eine Übersicht der Hardware, Netzwerkpläne, Passwörter (in abgesicherter Form), Konfigurationen und Zugänge umfassen. Die Erstellung der Dokumentation ist – sofern nicht ausdrücklich im Vertrag als Teil der Pauschale vereinbart – eine zusätzliche Leistung, die nach Aufwand berechnet wird.

6.5 | Der Kunde verpflichtet sich, NETMASC für die Erbringung der IT-Dienstleistungen die erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen rechtzeitig bereitzustellen und NETMASC über besondere Umstände, Risiken oder Sicherheitsanforderungen in seiner IT-Umgebung zu informieren. NETMASC wird die betrieblichen Regeln des Kunden (etwa Sicherheitsrichtlinien, Hausordnung etc.) bei Arbeiten vor Ort beachten, sofern sie dem Unternehmen bekannt gemacht wurden.

6.6 | Verfügbarkeit und Reaktionszeiten: NETMASC reagiert auf Anfragen grundsätzlich innerhalb von maximal 48 Stunden (Standard-SLA). Kunden mit aktivem Wartungsvertrag (IT- oder Webservices) profitieren von einer verkürzten Reaktionszeit von maximal 12 Stunden. Diese Fristen gelten innerhalb der regulären Bürozeiten gemäß Ziffer 1.7. Abweichende individuelle Vereinbarungen (Service Level Agreements, SLA) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6.7 | Supportfälle und Abgrenzung Wartungsverträge: IT-Wartungsverträge umfassen ausschließlich Maßnahmen zur technischen Instandhaltung der Systeme (wie Updates, Monitoring, Fehleranalyse). Supportanfragen der Anwender (User-Helpdesk) sowie weitere Dienstleistungen (wie Schulungen, Beratung, Anpassungen oder Fehlerbehebung außerhalb der Wartung) sind nicht Bestandteil eines IT-Wartungsvertrags und werden gesondert gemäß Ziffer 7.2 abgerechnet.

6.8 | Remote-Zugänge und Sicherheit: NETMASC greift im Rahmen der Leistungserbringung mittels VPN oder Remote-Tools (wie z. B. pcvisit) auf die Serverumgebung des Kunden zu. Supportleistungen an einzelnen Endgeräten erfolgen ausschließlich über Remote-Tools. Der Kunde stellt sicher, dass für NETMASC der Zugang zu diesen Systemen jederzeit technisch und rechtlich möglich ist und den erforderlichen Sicherheitsanforderungen genügt.

6.9 | Notfallregelungen: Im Standard-Leistungsumfang sind Notfall-Einsätze außerhalb der Bürozeiten gemäß Ziffer 1.7 nicht enthalten. Individuelle Vereinbarungen für Notfall-Supportleistungen (erweiterte SLA) sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Kunden, die einen solchen erweiterten SLA-Vertrag abschließen, erhalten Zugang zu einer gesonderten Notfall-Rufnummer für die schnelle und priorisierte Bearbeitung kritischer Störungen.

6.10 | Lizenzverwaltung und Garantieverlängerungen: NETMASC dokumentiert Lizenzlaufzeiten sowie Garantiezeiträume von Software und Hardware, sofern der Kunde über einen aktiven Wartungsvertrag verfügt. In diesem Fall erhält der Kunde spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Lizenz oder Garantie ein Angebot zur Verlängerung. Sofern kein aktiver Wartungsvertrag besteht, übernimmt NETMASC keine Dokumentation und informiert den Kunden nicht proaktiv über Ablaufdaten. Der Kunde trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung für rechtzeitige Verlängerungen.

6.11 | Im Übrigen gelten für IT-Dienstleistungen – soweit einschlägig – die Regelungen dieser AGB entsprechend. Insbesondere finden die Bestimmungen über Haftung (siehe Ziffer 12) und Vertraulichkeit (siehe Ziffer 12 und 15) gleichermaßen Anwendung auf Web- und IT-Leistungen.

7. Lieferung, Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 | Die Vergütung für die Leistungen von NETMASC wird individuell vertraglich vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. NETMASC kann Leistungen sowohl auf Festpreis-Basis als auch nach Zeitaufwand abrechnen. Sofern keine Pauschalvergütung ausdrücklich vereinbart wurde, gilt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

7.2 | Stundensatz: Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt der Stundensatz für Dienstleistungen von NETMASC 70,00 € netto (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Die Abrechnung erfolgt viertelstundengenau, d. h. es werden jede angefangenen 15 Minuten abgerechnet. Kurze telefonische Beratungen oder Support-Anfragen von unter 5 Minuten werden von NETMASC als Service und kostenfrei erbracht und dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

7.3 | Fälligkeit der Vergütung: Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, stellt NETMASC nach erbrachter Leistung oder in den vereinbarten Intervallen (z. B. monatlich bei Wartungsverträgen) eine Rechnung aus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem von NETMASC angegebenen Konto. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch Zahlungsverzug gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. NETMASC ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie etwaige weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Bei Aufträgen mit einem Warenwert über 5.000 Euro netto erfolgt die Abrechnung der Hard- oder Software per Vorkasse. Eventuelle Serviceleistungen im Rahmen desselben Auftrags werden separat nach Abschluss der Arbeiten auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes berechnet.

7.4 | Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Hardware oder sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von NETMASC. Erst mit der vollständigen Zahlung geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen auf den Kunden über. Solange NETMASC Eigentümer der Ware ist, ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und darf sie ohne Zustimmung von NETMASC weder weiterveräußern noch verpfänden oder sicherungsübereignen.

7.5 | Lieferkosten: Für bestellte Ware fallen keine zusätzlichen Lieferkosten an. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich direkt durch NETMASC. Ein Direktversand zum Kunden erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Eventuell entstehende Mehrkosten durch ausdrücklichen Kundenwunsch (z. B. Expresslieferung, Sonderzustellung) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7.6 | Rückgaberecht: Eine Rücknahme oder Umtausch von vom Kunden bestellter Hardware oder Softwarelizenzen ist ausgeschlossen, sofern nicht NETMASC im Einzelfall schriftlich zustimmt. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht des Kunden, da ein solches gesetzlich nur Verbrauchern und nicht Unternehmern zusteht. Hiervon unberührt bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle von Sachmängeln gemäß Ziffer 9.

7.7 | Reisekosten: Soweit NETMASC Leistungen vor Ort beim Kunden erbringt, gelten folgende Regelungen für die Abrechnung der Reisekosten:
• Fahrten bis zu 10 km Entfernung vom Firmenstandort (Auf der Scheiben 11, 92685 Floß) sind für den Kunden kostenfrei.
• Bei Fahrten über 10 km hinaus werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € netto berechnet.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden weitere Spesen (z. B. Übernachtungen) nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

8. Abnahme

Soweit eine Leistung nach Werkvertragsrecht geschuldet wird (z. B. Erstellung einer Website), kann NETMASC vom Kunden die Abnahme des Werks verlangen. NETMASC kann bestimmen, dass die Abnahme in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären ist; einer ausdrücklichen Abnahmeerklärung bedarf es allerdings nur, wenn NETMASC den Kunden hierzu auffordert. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 640 ff. BGB).

Wird dem Kunden die Fertigstellung des Werks mitgeteilt, hat er das Werk innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu prüfen. Etwaige Mängel sind NETMASC unverzüglich anzuzeigen. Äußert sich der Kunde innerhalb der Frist nicht oder nutzt er das Werk ohne Vorbehalte, gilt das Werk als abgenommen, sofern NETMASC den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

9. Mängelgewährleistung

Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels an einer von NETMASC erbrachten Werkleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Unerhebliche Abweichungen oder Mängel, welche die Nutzung der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, begründen keine Mängelansprüche.

NETMASC ist zunächst berechtigt, einen geltend gemachten Mangel durch Nacherfüllung zu beseitigen, d. h. nach eigener Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk herzustellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die weitergehenden gesetzlichen Rechte geltend machen (Minderung des Vergütungsanspruchs oder Rücktritt vom Vertrag sowie ggf. Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 12).

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer in den gesetzlich genannten Ausnahmefällen – ein (1) Jahr ab Abnahme des Werks bzw. ab Lieferung der Ware. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NETMASC, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie. In diesen Ausnahmefällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Durch eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Verjährung nicht erneut.

10. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

10.1 | Webseiten-Wartungsverträge: Sofern nicht individuell anders vereinbart, können Verträge über die laufende Wartung/Pflege von Webseiten entweder mit monatlicher oder mit jährlicher Laufzeit abgeschlossen werden. Bei einer monatlichen Laufzeit (unbefristeter Vertrag) kann der Wartungsvertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Bei einer anfänglichen Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängert sich der Wartungsvertrag nach Ablauf der Jahresfrist automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

10.2 | IT-Wartungsverträge: Verträge über die laufende Wartung/BETREUUNG der IT-Infrastruktur (IT-Wartungsverträge) werden – sofern nichts Abweichendes vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Eine feste Mindestvertragslaufzeit besteht bei IT-Wartungsverträgen nicht, sofern nicht individuell doch eine solche vereinbart wird.

10.3 | Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NETMASC insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichen Umfang in Verzug gerät oder fortgesetzt gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt, und trotz Fristsetzung keine Abhilfe schafft. In diesem Falle kann NETMASC den Vertrag fristlos kündigen.

11. Rechteeinräumung und Eigenwerbung

11.1 | NETMASC räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken, Unterlagen und entwickelten Inhalten (z. B. an Grafiken, Quellcode, Dokumentationen) ein. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, das räumlich und zeitlich unbeschränkt gilt. Weitergehende Nutzungsrechte (z. B. Exclusivrechte, Rechte an Rohdaten oder Quellcodes) müssen ausdrücklich vereinbart werden.

11.2 | Der Kunde gestattet NETMASC, das fertiggestellte Projekt (Website, Design etc.) in angemessener Weise als Referenz für die Eigenwerbung zu verwenden. NETMASC darf den Namen und das Logo des Kunden zu diesem Zweck verwenden und auf der eigenen Website oder in anderen Medien auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinweisen. Dies umfasst auch das Recht, im Footer oder Impressum einer von NETMASC erstellten Website einen dezenten Hinweis auf NETMASC als Entwickler zu platzieren (inklusive Verlinkung), ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgelt zusteht.

11.3 | Sofern nicht anders vereinbart, ist NETMASC berechtigt, seinen Firmennamen und ggf. Logo im Impressum der erstellten Website oder in der Dokumentation der IT-Lösung als Urheber bzw. Dienstleister anzugeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Vergütung oder Rabatt deswegen. Der Kunde kann diesen Hinweis nur entfernen lassen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweist (z. B. bei White-Label-Leistungen, sofern vereinbart).

12. Vertraulichkeit

12.1 | NETMASC behandelt alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Insbesondere wird NETMASC alle vom Kunden überlassenen Unterlagen, Informationen und Daten (wie Entwürfe, Konzepte, Pläne, Zugangsdaten, finanzielle Informationen etc.) Dritten nicht zugänglich machen. Ausgenommen sind solche Informationen, die allgemein bekannt sind oder NETMASC bereits auf anderem Wege rechtmäßig bekannt waren. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbeschränkt fort.

12.2 | NETMASC wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung etwaiger Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer auf Geheimhaltung. Sollte NETMASC aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung zur Offenlegung bestimmter Informationen verpflichtet sein, wird NETMASC – soweit zulässig – den Kunden hierüber vorab informieren.

12.3 | Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, alle ihm bei Vertragsschluss oder Durchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen über NETMASC und dessen Geschäftsmodelle oder eingesetzte Lösungen geheim zu halten. Auch diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt fort.

13. Haftung / Freistellung

13.1 | Haftungsbeschränkung: Die Haftung von NETMASC für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist – soweit nicht anders geregelt – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NETMASC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Arglist, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

13.2 | Freistellung: Der Kunde stellt NETMASC von Ansprüchen Dritter frei, die gegen NETMASC wegen vom Kunden zu vertretender Rechtsverstöße geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Markenrechten durch Inhalte, die der Kunde bereitgestellt hat. Der Kunde übernimmt in diesem Umfang auch die Kosten der notwendigen rechtlichen Vertretung von NETMASC (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe).

13.3 | Datenverlust: Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen (siehe Ziffer 2.5). NETMASC haftet im Fall eines von NETMASC verschuldeten Datenverlustes nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der verlorenen Daten erforderlich wäre. Eine weitergehende Haftung für Datenverlust – etwa für den Aufwand der Datenrekonstruktion ohne vorhandenes Backup – ist ausgeschlossen, es sei denn, NETMASC hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Im Übrigen bleibt die vorstehende Haftungsbeschränkung unberührt: für leichte Fahrlässigkeit haftet NETMASC nur nach Maßgabe von Ziffer 13.1, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.

14. Datenschutz

14.1 | NETMASC wird sämtliche anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden von NETMASC nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage eine Verarbeitung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Registrare bei Domainregistrierung) oder NETMASC gesetzlich dazu verpflichtet ist.

14.2 | Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, NETMASC mit der Verarbeitung etwaiger personenbezogener Daten zu beauftragen, die im Rahmen des Auftrags anfallen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass etwaige Einwilligungen von Betroffenen vorliegen oder andere gesetzliche Erlaubnistatbestände für die Verwendung personenbezogener Daten erfüllt sind. Der Kunde wird NETMASC von Ansprüchen Betroffener freistellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

14.3 | NETMASC und der Kunde werden – sofern erforderlich – vor Beginn der Leistungserbringung einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen, in dem die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes festgelegt sind. NETMASC hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der im Auftrag verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Auf Anforderung wird NETMASC dem Kunden Nachweise über diese Maßnahmen und die Einhaltung der DSGVO zur Verfügung stellen.

14.4 | Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den auf der Website von NETMASC eingesetzten Tools und zur Verwendung von Cookies, sind der Datenschutzerklärung auf der Website von NETMASC zu entnehmen. Diese AGB-Regelungen zum Datenschutz beziehen sich nur auf das Vertragsverhältnis als solches. Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Datenschutzklausel und der Datenschutzerklärung gelten vorrangig die speziellen Regelungen der Datenschutzerklärung für die jeweilige Datenverarbeitung.

15. Schlussbestimmungen

15.1 | Auf die Verträge zwischen NETMASC und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.

15.2 | Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von NETMASC (92685 Floß). NETMASC bleibt es jedoch vorbehalten, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.

15.3 | Hinweis: Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Beauftragung von selbstständigen Webdesignern oder Grafikern unter Umständen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese gesetzliche Abgabe ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt. Der Kunde ist – falls einschlägig – selbst verantwortlich für die Anmeldung und Abführung dieser Abgabe an die Künstlersozialkasse. NETMASC hat weder Einfluss auf das Vorliegen einer Abgabepflicht noch auf die Höhe der Abgabe und schuldet insoweit keine Beratung.

15.4 | Änderung der AGB: NETMASC ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen (z. B. bei Änderungen der Rechtslage oder der Unternehmensstrategie). Änderungen der AGB wird NETMASC dem Kunden mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der in der Ankündigung gesetzten Frist (mindestens 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung), gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. NETMASC wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs besonders hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung hat NETMASC das Recht, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der neuen AGB außerordentlich zu kündigen.

(Stand: März 2025)